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Was ist die Schufa Auskunft?
Der Begriff Schufa Auskunft, oft auch als Schufa Abfrage oder Schufa Klausel bezeichnet die Abfrage eines Interessenten oder Berechtigten bei der zentralen Kreditauskunft, der Schufa. Die Schufa ist die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung.
Banken oder andere Finanzinstitute fragen die Kreditwürdigkeit ihrer potentiellen Kunden vor Vergabe von Verträgen bei der Schufa ab.
So stellt jede Bank vor der Eröffnung eines Girokontos, der Vergabe einer Kreditkarte oder eines Kredites eine Schufa Abfrage. Der Kunde muß vor der Unterzeichnung des Vertrages in die Schufa Klausel schriftlich einwilligen.
Die Schufa Klausel lautet in etwa:
Ich willige ein, dass das Kreditinstitut1 der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung, die Aufnahme und Beendigung dieser Kontoverbindung übermittelt. Unabhängig davon wird das Kreditinstitut1 der SCHUFA auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens (z. B. Forderungsbetrag nach Kündigung, Konten- oder Kreditkartenmissbrauch) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach der Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.
Insoweit befreie ich das Kreditinstitut1 zugleich vom Bankgeheimnis. Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren).
Ich kann Auskunft bei der SCHUFA über die mich betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch beim SCHUFA-Vertragspartner erhältlich ist.
1 Name des SCHUFA-Vertragspartners
Quelle: http://www.schufa.de/schufa_klause.html
Tags: Schufa Auskunft, Schufa Abfrage, Verbraucherschutz
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